Telefonisch sind wir derzeit Montag bis Donnerstag von 8:00-16:00 Uhr und
Freitag von 8:00-15:00 Uhr für Sie erreichbar
Wir von ReinSaat sind der festen Überzeugung, dass auf der Basis von gegenseitigem Vertrauen und verbindenden Werten stabile Vertragsverhältnisse möglich und sinnvoll sind. Transparenz und Verantwortungsgefühl sind dafür der beste Dünger.
Beim ReinSaat-Keimling-Darlehen handelt es sich um ein alternatives Finanzierungsmodell und ausdrücklich um KEIN BANKGESCHÄFT. Unser Kerngeschäft ist die Züchtung und Vermehrung samenfester Gemüse-, Kräuter- und Blumensorten in biologisch-dynamischer bzw. organisch-biologischer Anbauweise. Mit mehr als 50 Mitarbeiter*innen ist ReinSaat ein wichtiger Arbeitgeber in der Region Oberes Waldviertel. Das ReinSaat-Keimling-Darlehen soll ausschließlich der gesunden und ungebremsten Entwicklung unseres Unternehmens und seiner Produkte förderlich sein.
Mit dem ReinSaat-Keimling-Darlehen möchten wir unsere Darlehensgeber*innen einladen ihr Geld mit fairer Verzinsung in einem ökologisch nachhaltig wirtschaftenden, 2021 mit dem TRIGOS (Österreichs renommiertestem Preis für verantwortungsvolles und nachhaltiges Wirtschaften) in der Kategorie „Regionale Wertschaffung“ ausgezeichneten Unternehmen sinnvoll arbeiten zu lassen.
Für die garantierte jährliche Vergütung der gewährten Darlehenssumme stellt Ihnen ReinSaat zwei Optionen zur Auswahl:
Die Berechnung der Zinsen beginnt mit dem Einlangen ihrer Darlehensüberweisung auf unser Konto und erfolgt von diesem Stichtag bis zum darauffolgendem 31. Mai aliquot. Die weitere Zinsberechnung erfolgt jährlich jeweils zum 31. Mai ACT/ACT (tagesgenaue oder Effektivzinsmethode)
Die Überweisung ihres Zinsertrags* erfolgt jährlich im Juni für das vorhergegangene Jahr auf das von ihnen gewünschte Bankkonto.
* Bitte beachten Sie, dass die Zinserträge aus dem ReinSaat-Keimling-Darlehensvertrag grundsätzlich der Einkommensteuer unterliegen und gegebenenfalls im Rahmen der Einkommenssteuererklärung zu berücksichtigen sind.
Das ReinSaat-Keimling-Darlehen ermöglicht Ihnen innerhalb von 12 Monaten Einlagen in der Höhe von mindestens EUR 1.000,-** bis maximal EUR 5.000,- . Für darüber hinausgehende Beträge führen wir gerne mit Ihnen ein persönliches Gespräch.
** Der Mindestbetrags ist aus organisatorischen Gründen mit EUR 1.000,- und einer Stückelung von EUR 500,- festgelegt. Der Maximalbetrag ist gemäß § 3 Abs. 1 AltFG (Alternativfinanzierungsgesetz) pro Darlehensgeber innerhalb eines Zeitraumes von 12 Monaten auf EUR 5.000,- begrenzt.
Nach Ablauf der fünf Vertragsjahre besteht für beide Seiten, sowohl für den Darlehensgeber als auch für den Darlehensnehmer die Möglichkeit das Darlehen jederzeit mit einer 3monatigen Kündigungsfrist mit Monatsende (letzter Tag des Monats) zu kündigen. Die Auszahlung erfolgt binnen 3 Monaten nach Ende der Kündigungsfrist.
Sollten Sie Ihr Geld vor Ablauf der 5 Jahre benötigen, erteilen wir Ihnen in den ersten 2 Jahren ein Sonderkündigungsrecht mit einer 12monatigen Frist. Das Recht der außerordentlichen Kündigung bleibt davon unberührt.
Transparenz und Verantwortungsgefühl sind unser „Dünger“ für wechselseitig vertrauenswürdige und stabile Vertragsverhältnisse. Als Darlehensgeber*in werden Ihnen jedes Jahr unaufgefordert die Kennzahlen der Jahresbilanz zugesandt. Darüber hinaus laden wir unsere Darlehensgeber*innen jährlich zu einem Keimling-Darlehenstreffen in die ReinSaat GmbH nach St. Leonhard am Hornerwald ein. Es ist uns eine große Freude und keinesfalls nur Pflicht, Ihnen an diesem Tag vor Ort einen exklusiven Blick in die Arbeit und das Unternehmen ReinSaat geben zu können. Unsere Steuerberater*innen werden in diesem Rahmen die wesentlichen Daten der Jahresbilanz erläutern und gemeinsam mit der Geschäftsführung für sämtliche Fragen rund um das abgeschlossene Geschäftsjahr, geplante Projekte und die Arbeit von ReinSaat allgemein zur Verfügung stehen.
Gemäß den Informationsverpflichtungen des Alternativefinanzierungsgesetz (AltFinG) gegenüber Anleger*innen erhalten unsere Darlehensgeber*innen mit dem aktuellen Jahresabschluss und dem Geschäftsplan alle für das Darlehen wesentlichen Unternehmensdaten.
Bei ausschließlich unselbständigen Einkünften (lohnsteuerpflichtigen Finanzinstrument zu entrichtenden Steuern Einkünften) gibt es gemäß § 41 EStG 1988 für „andere Einkünfte“ eine Steuerfreigrenze bis EUR 730,00. Bei Zinszahlungen aus dem ReinSaat-Keimling-Darlehen handelt es sich um „andere Einkünfte“ dieser Art.
Das Steuerrecht sieht vor, dass ein Steuerpflichtiger zu veranlagen ist, wenn er im zu berechnenden Zeitraum andere Einkünfte bezogen hat, deren Gesamtbetrag EUR 730,00 übersteigen. Bei Überschreitung der der Veranlagungsgrenze von EUR 730,00 sind die gesamten anderen Einkünfte, unter Beachtung der Einschleifregelung, in die Veranlagung einzubeziehen.
Für einkommensteuerpflichtige Einkünfte (Selbständige, Gewerbetreibende, aber auch Vermietung und Verpachtung) gilt gemäß § 39 EStG 1988 eine Freigrenze von EUR 22,00. Für die Zinszahlungen der ReinSaat-Keimling-Darlehen ist keine KEST zu entrichten. Die Einkünfte unterliegen dem normalen Steuertarif und ermöglichen die Geltendmachung diverser Kosten, wie z. B. Anreise zum Darlehensgebertreffen, Unternehmensbesuche etc. Sind für die Zinszahlungen aus dem ReinSaat-Keimling-Darlehen Steuern zu entrichten, müssen diese nach Abzug eventueller Werbekosten bei der Steuererklärung im Formular E1kv unter der Kennziffer 857 eingetragen werden.
Als Sicherheiten stehen für unsere Darlehensgeber*innen folgende Werte des ReinSaat Unternehmens:
Die Gebäude und Grundstücke der ReinSaat GmbH in St. Leonhard am Hornerwald mit einem bilanzierten Gesamtwert von 1,8 Mio. EURO. In der Periode 2021-2022 ist dieser Wert durch weitere Investitionen um 0,3 Mio. gewachsen.
Beim ReinSaat-Keimling-Darlehen handelt es sich um ein (der Gesetzgeber gibt die Formulierung vor) qualifiziertes Nachrangdarlehen. Der Gesetzgeber, aber auch unser eigenes Verantwortungsgefühl und Bedürfnis nach Transparenz verpflichten uns dazu, unsere Darlehensgeber*innen auf die mit einem nachrangigen Darlehen verbundenen Risiken hinzuweisen.
Im ausgesprochen unwahrscheinlichen Fall der Insolvenz und Liquidation der ReinSaat GmbH würde das bedeuten, dass die Rückzahlung der Darlehen und/oder der Zinsen erst nachrangig nach der Befriedigung aller vorrangigen Gläubiger erfolgen könnte und von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Darlehensnehmerin (der ReinSaat GmbH) abhängig wäre.
Sämtliche Auszahlungen aus diesem Darlehen erfolgen fristgerecht, sofern die Auszahlungen nicht die Zahlungsfähigkeit des Darlehensnehmers (z. B. durch gleichzeitige Kündigung mehrerer großer Darlehen) überfordern. In diesem Fall erfolgt die Auszahlung zum ehestmöglichen Zeitpunkt, wenn der Darlehensnehmer über die erforderlichen finanzielle Mittel verfügt.
Es ist uns wichtig an dieser Stelle zu betonen, dass die ReinSaat GmbH dank ihres kontinuierlichen, gesunden wirtschaftlichen Wachstum auf soliden finanziellen Beinen steht und mehr als 50 Menschen einen sicheren und sinnstiftenden Arbeitsplatz bietet.
Darlehensnehmerin ist die ReinSaat GmbH, St. Leonhard am Hornerwald 69, 3572 St. Leonhard am Hornerwald.
Firmenbuchnummer: FN 569158y
Weitere Informationen zum ReinSaat-Keimling-Darlehen finden Sie unter: http://www.reinsaat.at/crowdfunding.
Den Darlehensvertrag können Sie unter https://reinsaat.at/darlehensvertrag-anfordern oder per E-Mail cf(at)reinsaat.at anfordern.
Die Rücktrittserklärung lesen Sie bitte hier.
Darlehensvertrag bitte hier anfordern.
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